Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mirasoft GmbH & Co. KG
zur Verwendung gegenüber Unternehmern

 

1. Allgemeines, Kundenkreis

(1) Alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungs- und sonstige Verträge aufgrund von Anfragen und Aufträgen unserer Kunden (nachfolgend: Kunden) über unsere Webseite https://www.anyviz.de bzw. https://portal.anyviz.de (nachfolgend: unsere Webseite) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

(2) Das Produktangebot auf unserer Webseite richtet sich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote auf unserer Webseite sind unverbindlich.

(2) Durch eine Dienstleistungsanfrage über unsere Webseite macht der Kunde ein verbindliches Angebot zur Beauftragung mit einer von uns angebotenen Leistung. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seines Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären. Die Annahme kann auch konkludent durch die erste Erfüllungshandlung erfolgen.

(4) Soweit wir uns zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedienen, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Wir sind berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3. Vertragsdauer und Kündigung, Wechsel zwischen den Tarifpaketen

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum der ersten Erfüllungshandlung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag wird mit unbestimmter Dauer geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung kann per Email oder per Brief erfolgen und wird mit Zugang wirksam.

(2) Der Widerruf der SEPA-Firmenlastschrift durch den Kunden kommt einer außerordentlichen Kündigung gleich.

(3) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugriff des Nutzers auf das System gesperrt.

(4) Tarifpakete können jederzeit gewechselt werden. Wird innerhalb des Abrechnungszeitraumes ein größerer Tarif gewählt, werden die bereits erbrachten Zahlungen taggenau angerechnet. Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif erfolgt die Anpassung der Zahlungen erst für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum.

(5) Das Löschen des Kundenprojektes durch den Kunden kommt einer ordentlichen Kündigung gleich.

4. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist

(2) Die vertraglichen Grundentgelte sind jeweils im Voraus zahlbar soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Im Falle der Abrechnung über uns wird der Kunde eine SEPA-Firmenlastschrift über die zu leistende Zahlung ausstellen. Bei Rücklastschriften sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 8,00 pro Lastschrift zu berechnen. Wenn die fälligen Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen wird der Zugriff des Kunden auf das System gesperrt. Nach Ausgleich der offen stehenden Forderungen wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben.

(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Angemessene Nutzung von AnyViz VPN

(1) Die Buchung eines Tarifpaketes ermöglicht dem Kunden den Dienst AnyViz VPN ohne Aufpreis zu nutzen. Der VPN-Dienst ist für Wartungs- und Diagnosezwecke konzipiert. Eine permanente Aufrechterhaltung der Verbindung oder das regelmäßige Übertragen großer Datenmengen wiederspricht dem Verwendungszweck. Wir behalten uns vor die Nutzung des AnyViz VPN Dienstes einzuschränken, wenn die durch den VPN Dienst übertragenen Daten 2GB pro Monat und Projekt überschreiten.

6. Limitierung der Cloud Adapter Verbindungen

Zu einem AnyViz Kundenprojekt dürfen maximal 5 Cloud Adapter verbunden werden. Ist ein Tarifpaket mit 50 Datenpunkten oder mehr gebucht, erhöht sich die Limitierung auf 10 Cloud Adapter pro Kundenprojekt.

7. Geheimhaltungspflicht

(1) Wir verpflichten uns, alle uns vor oder bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnden Informationen des Kunden oder der mit dem Kunden gemäß § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auch über das Ende des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Kunden dienen und die nicht zur Erzielung des Vertragszweckes geboten sind, zu nutzen; es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Der Kunde wird uns von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit wir gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

(2) Wir machen die uns mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Vertragsdurchführung benötigen. Wir belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. Der Kunde hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen. Der Kunde testet gründlich die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Software auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation. Vor der Inbetriebnahme ist der Kunde verpflichtet ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen. Er hat erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von uns reproduzierbar ist. Der Kunde hat uns Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Die Fehlermeldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr.

(2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

(3) Der Kunde ist verpflichtet alle Zugangsdaten, wie zum Beispiel Benutzernamen und Passwort, sicher zu verwahren, geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu sichern.

(4) Soweit der Kunde uns geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er uns sämtlichte für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.

9. Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung, für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

(2) Es besteht keine Gewähr dafür, dass die Softwarekomponenten den Anforderungen des Kunden genügen, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllen und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeiten, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen vertraglich vereinbart sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

(3) Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der gewöhnlichen Verwendung kommt. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Fehler, die durch

  • unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Parametrierung
  • den Betrieb außerhalb der für das Produkt geltenden Spezifikation
  • unsachgemäße Vorbereitung und Wartung des Installationsortes oder
  • das Zusammenspiel mit von uns nicht freigegebener Hard- oder Software

verursacht werden. Eine besondere Garantie, aus der sich darüberhinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.

(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Software sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Nach unserer Wahl sind alle diejenigen Teile der Softwarelieferung unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Schlägt die Nachbesserung nach drei vergeblichen Nachbesserungsversuchen fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wir können Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.

(5) Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, werden wir bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen.

(6) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

10. Rechtsmängel

(1) Wir gewährleisten, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leisten wir dadurch Gewähr, dass wir dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschaffen.

(2) Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Wir unterstützen den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

(3) Ziffer 8 Abs.4 gilt entsprechend.

11. Haftung

(1) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Beschränkung unserer Haftung gilt nicht für vorsätzliches Verhalten oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o. ä. übertragen werden. Der Kunde hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seinen Systemen zu verhindern. E-Mails und Telefaxe können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies nimmt der Kunde in Kauf.

(3) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei.

12. Datenschutz

(1) Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. für uns tätige Beauftragte) zu übermitteln. Wir sind auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen sind wir ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Wir sichern die Daten des Kunden auf dem von uns verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Wenn und soweit der Kunde auf von uns technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

(2) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gestattet der Kunde die Kommunikation per Telefax und per E-Mail.

(4) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 11 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.

13. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Wir speichern als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber uns keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtwidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

(2) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Wir nehmen von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüfen die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

(3) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns von jeder Haftung und jeglichen Kosten einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen werden. Wir werden den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde uns unverzüglich alle ich verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

(4) Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(2). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Würzburg. Wir sind jedoch berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem Handlungsort zu verklagen.

(3) Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist oder wird, bleiben alle anderen Bestimmungen des Vertrags in Kraft.